IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz
§ 1 Geltung
Ein Maklervertrag mit IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz kommt zustande durch Inanspruchnahme unserer Immobilienverwaltung und Vermarktung sowie der Maklertätigkeit mit dem Kooperationspartner als Makler in Kenntnis der im Falle des Kaufs anfallenden Provision oder im Falle des beabsichtigten Kaufs einer Wohnimmobilie
i.S.v. § 656a BGB durch Vereinbarung in Textform.
§ 2 Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz und dem Kooperationspartnern Makler Peter Adler übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der IPA & IEW Immobilien Investment Makler Herr Peter Adler und/oder IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz und dem Makler Peter Adler wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
§ 3 Angebote
Die Angebote der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz und dem Makler Peter Adler erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz und dem Makler Peter Adler nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der IPA & IEW Immobilien Investment Herr Peter Adler und IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz im Falle des Ankaufs oder der Anmietung.
Der Provisionsanspruch der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz und/oder dem Makler Peter Adler ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.
§ 5 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz und der Makler Peter Adler hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein.
Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz und/oder dem Makler Peter Adler, so ist der Kunde verpflichtet, der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz und dem Makler Peter Adler unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
§ 6 Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Verkäuferprovision ab 3,25 % VB sowie die Käuferprovision ab VB 3,25 % jeweils vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 3 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %).
Die IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
§ 8 Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz er verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen. Dies betrifft auch den Kooperationspartner der als Makler mit IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz tätig ist.
§ 9 Tippgeber-Provision
Voraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber-Provision sind:
- die Immobilie bzw. das Grundstück ist der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz nicht bereits bekannt,
- die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch Verkaufsschild),
- die Immobilie bzw. das Grundstück liegt in in der EU.
- zwischen der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz und dem Tippgeber wurde eine schriftliche Vereinbarung über das Tippgeber-Geschäft abgeschlossen,
- die IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz schließt einen Maklervertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provision nach Nr. 6 dieser AGB vereinbart ist,
- die Zahlung des wirtschaftlichen Kaufpreises darf nicht auf das Bankkonto des Tippgebers geleistet werden und
- der Tippgeber darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein.
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der RIEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.
§ 10.1 Erreichbarkeit und Erweiterung des Service
Wir übernehmen keine Haftung für die Verfügbarkeit des Interaktiven Exposés. Jedoch ergreifen wir technische Maßnahmen etwaige Ausfälle auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dennoch empfehlen wir Ihnen sich das Interaktive Exposé auszudrucken und gesondert vorzuhalten. Wir behalten uns zudem vor jederzeit Änderungen am Service zu vollführen, wodurch neue Funktionen hinzugefügt, bestehende Funktionen geändert oder auch entfernt werden können. Wir bitten Sie daher die Nutzungsbedingungen bei jedem neuen Angebot ausführlich zu lesen und erneut zu bestätigen.
§ 10.2 Eigentümerangaben
Der Makler Peter Adler und die IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz weisen darauf hin, dass die von ihm oder der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 10.3 Informationspflicht
Der/die Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler Herrn Peter Adler und bei der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Herrn Peter Adler und der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen
Die IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der IEW Immobilien Vermarktung und Verwaltung Elke Wirtz und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Selfkant. Erfüllungsort und Gerichtsstand für gerichtliche Verfahren ist Selfkant.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Stand 06.12.2022
Elke Wirtz