Bundestag verabschiedet umstrittenes Gesetz zur Mobilisierung von Bauland

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Bundestag verabschiedet umstrittenes Gesetz zur Mobilisierung von Bauland

Nach langem Ringen passiert eines der wichtigsten wohnungspolitischen Gesetzesvorhaben der Koalition das Parlament. Zufrieden mit dem Ergebnis ist kaum jemand.

07.05.2021 | von Silke Kersting

Berlin Baulandmobilisierungsgesetz – ein sperriger, aber verheißungsvoller Name. Mehr Bauland wird schließlich gebraucht, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. An diesem Freitagmittag hat das Gesetz mit den Stimmen von Union und SPD den Bundestag passiert.

Doch hält es, was es verspricht? So richtig zufrieden ist niemand – auch nicht in der Koalition selbst. Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) sprach schon vorab von einem „Kompromiss“, auf den sich die Koalition verständigt habe.
Die Kommunen erhielten mehr Flexibilität bei der Ausweitung von Bauland am Ortsrand und für eine dichtere Wohnbebauung. In angespannten Wohnungsmärkten, die die Länder bestimmten, könnten befristete Instrumente für bezahlbares Wohnen zum Zuge kommen. Eigentümer mit wenigen und kleinen Wohngebäuden sollten aber auch künftig die Möglichkeit haben, ihre Mietwohnungen ohne Genehmigung in Eigentumswohnungen umwandeln zu können.
Ein Kompromiss ist das Gesetz auch für die SPD. „Es ist deutlich geworden, dass Mieter*innenschutz bei der Unionsfraktion kleingeschrieben wird“, heißt es in einem Schreiben unter anderem von Vize-Fraktionschef Sören Bartol an die Mitglieder der SPD-Fraktion, das dem Handelsblatt vorliegt. „Bisweilen entsteht der Eindruck, dass ein erheblicher Einfluss der Immobilienlobby wirkt.“
Dennoch: Für Mieter bedeute das Gesetz mehr Wohnraum und einen besseren Schutz vor Verdrängung: „Dort, wo Wohnraum besonders knapp ist, stoppen wir das Geschäftsmodell der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen“, so Bartol. 
„Auch der Spekulation mit Bauland schieben wir einen Riegel vor.“ Die Kommunen könnten künftig festlegen, dass in Innenstädten nicht nur Luxuswohnungen, sondern bezahlbarer Wohnraum gebaut werden müsse. „Wenn Grundstücke verkauft werden, hat die öffentliche Hand mehr Zeit und Möglichkeiten, diese zu kaufen, um darauf selbst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“

SPD und Grüne sind sich in ihrem Hauptkritikpunkt einig

Besonders stört sich die SPD an den Erleichterungen der Baulandmobilisierung jenseits der Städte. Sie sieht dadurch das Ziel der Eindämmung von Flächenverbrauch gefährdet und will eher die Innenstädte weiterentwickeln und gegebenenfalls dichter bebauen. Harsche Kritik kommt von der Opposition und der Wohnungswirtschaft – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
Wie für die SPD ist auch für die Grünen Hauptkritikpunkt die Verlängerung des „Flächenfraß-Paragrafen 13b“. Mit Bebauungsplänen nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs können Kommunen zusätzliche Wohnbaugebiete im Anschluss an den bestehenden Siedlungsbereich im sogenannten Außenbereich ausweisen. Damit verbunden sind  schnellere und weniger bürokratische Bebauungsplanverfahren.
„Das rücksichtslose Bauen im Außenbereich ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne hinreichende Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist ungeheuerlich“, kritisieren der bau- und wohnungspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Chris Kühn, und Daniela Wagner, Sprecherin für Stadtentwicklung. „Der 13b bringt Flächenfraß ohne Sinn und Verstand. 73 Fußballfelder werden Tag für Tag versiegelt.“ Dagegen mobilisiere das Gesetz zu wenig Flächen im Innenbereich für bezahlbaren und gemeinnützigen Wohnraum, kritisieren die Grünen.
Die FDP spricht von Umverteilung. „Statt Bauland wirklich zu mobilisieren, wird es durch das neue Gesetz in erster Linie umverteilt“, sagt Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Die Ausweitung von kommunalen Vorkaufsrechten, Baugebote und zusätzliche Bebauungspläne hält er für weitere Baubremsen. „Genau das Gegenteil von der so dringend benötigten Beschleunigung.“
Extensive kommunale Vorkaufsrechte, befürchtet Rechtsanwältin Cornelia Thaler von der Kanzlei Willkie Farr & Gallagher, führten eher zu weiteren zeitlichen und wirtschaftlichen Abschreckungsmechanismen bei privaten Investoren. Mit diesem Gesetz, so die Botschaft, wird der Wohnraummangel nicht behoben.

Umwandlungsverbot verbaut den Weg ins Eigentum

Auch Wohnungs- und Immobilienwirtschaft kritisieren die neuerliche Regelungsflut. „Es liegt nun zwar endlich ein Gesetz vor, dessen Ziel es ist, Bauland zu mobilisieren, statt wie zuletzt so häufig ins Mietrecht einzugreifen“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Das Baulandmobilisierungsgesetz beschränkt sich vor allem auf eine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht. Das reicht bei Weitem nicht aus und zeigt, wie dringend mehr Koordinierung auf Bundesebene notwendig ist.“
Andreas Mattner, Chef des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft ZIA, spricht von einem „überfrachteten Baurecht in Deutschland“. Der Kompromiss sei ein weiterer Rückschritt für schnelles Planen und Bauen.
Mit der Baugesetzbuchnovelle wurde ein Regelwerk geschaffen, das mehr blockiert als mobilisiert“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland IVD. Schick stört sich vor allem am Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen, das vielen Mietern den Weg ins Eigentum verbaue, sowie an den erweiterten Vorkaufsrechten der Kommunen. „Wenn es den Kommunen jetzt erleichtert wird, Vorkaufsrechte auszuüben, fehlt ihnen das Geld für den Neubau. Doch ohne Neubau werden die Mieten nicht sinken können.“
Wenn es die Politik mit dem Schutz der Bewohnerstruktur in den Quartieren wirklich ernst meine, dann solle sie das Privileg des Vorkaufsrechts an die Mieter weitergeben. Es gebe unzählige Mieter, die ihre Wohnung kaufen möchten, sagte Schick. „Bei den gegenwärtigen Zinssätzen von unter 1,4 Prozent bei 20-jähriger Laufzeit und Vollfinanzierung können das auch viele Mieter, ohne dass die Wohnkostenbelastung steigt.“

Quelle https://amp2.handelsblatt.com/politik/deutschland/wohnungsbau-bundestag-verabschiedet-umstrittenes-gesetz-zur-mobilisierung-von-bauland/27169000.html

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