IEW Immobilien Elke Wirtz

Büro- und Ladenräume werden zu Wohnungen

In Deutschland stehen viele Büros und Ladengeschäfte leer. Das will das BMWSB ändern.

In Deutschland stehen viele Büros und Ladengeschäfte leer. Das will das BMWSB ändern.

– In Deutschland stehen viele Büros und Ladengeschäfte leer.

– Das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ soll den Umbau leerstehender Gewerbeflächen zu Wohnraum unterstützen.

– Förderfähig ist der Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter beheizter Gebäude oder Gebäudeteile.– Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.

– Antragsberechtigt sind Investoren, natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften; auch Selbstnutzer können beantragen.– Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben pro neuer Wohneinheit.

– Das bedeutet bis zu 30.000 Euro Zuschuss je entstehender Wohneinheit.

– Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

– Die Gesamtförderung pro Unternehmen ist grundsätzlich auf 300.000 Euro begrenzt.

– Zusätzlich verweist das BMWSB auf die Richtlinie im Bundesanzeiger und die PDF „Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung“.

Das Förderprogramm auf einen Blick:

Förderprogramme | Immobilien | Leerstandsaktivierung

Büro- und Ladenräume werden zu Wohnungen

Das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstützt den Umbau leerstehender Gewerbeflächen zu Wohnraum. Für Eigentümer, Investoren, Projektentwickler, Kommunen und Selbstnutzer kann das Programm ein wichtiger Baustein sein, wenn aus bisher gewerblich genutzten Flächen neue Wohneinheiten entstehen sollen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum.
  • Die Gebäude oder Gebäudeteile müssen beheizt sein.
  • Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
  • Antragsberechtigt sind Investoren, natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, Personengesellschaften und Selbstnutzer.
  • Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben je neu entstehender Wohneinheit.
  • Damit sind bis zu 30.000 Euro direkter Zuschuss je entstehender Wohneinheit möglich.
  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
  • Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird grundsätzlich auf 300.000 Euro begrenzt.

Warum das Thema relevant ist

In vielen Städten stehen Büro- und Ladenflächen leer. Das BMWSB beschreibt zwei zentrale Entwicklungen: mehr Homeoffice und eine Belastung des stationären Einzelhandels durch den Onlinehandel. Dadurch entstehen Leerstände, während gleichzeitig in vielen Regionen Wohnraum fehlt.

Das Förderprogramm setzt an diesem Punkt an. Aus leerstehenden Büro-, Laden- oder sonstigen Gewerbeflächen sollen wieder genutzte Räume werden. Voraussetzung ist, dass durch den Umbau Wohnungen entstehen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Umbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Wichtig ist nach der BMWSB-Darstellung, dass diese Gebäude oder Gebäudeteile beheizt sind.

Zu den förderfähigen Ausgaben können unter anderem Anpassungen der Baukonstruktion, Grundrissänderungen, Innenausbau sowie die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zweck der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung gehören.

Wie hoch ist die Förderung?

30 Prozent mögliche Förderung der förderfähigen Ausgaben
100.000 Euro maximal berücksichtigte förderfähige Ausgaben je Wohneinheit
30.000 Euro möglicher direkter Zuschuss je neu entstehender Wohneinheit

Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben pro durch Umbau entstehender Wohneinheit als direkter Zuschuss. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nach BMWSB-Angabe nicht dazu.

Energetische Anforderungen

Die Förderung des Umbaus ist mit der Auflage verbunden, die Immobilie mindestens auf das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ zu sanieren. Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten besondere Anforderungen; dort ist das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ vorgesehen. Für besondere Fälle sind Ausnahmen von der Erneuerbare-Energien-Klasse vorgesehen.

Antragstellung: Vorhabenbeginn beachten

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags.

Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand einer Förderung sind.

Kombination mit anderen Förderungen

Die Förderung kann grundsätzlich mit anderen Förderungen kombiniert werden, zum Beispiel mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Voraussetzung ist, dass die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.

Gewerbe zu Wohnen und serielles Sanieren

Das BMWSB verweist im Beitrag zusätzlich auf serielles Sanieren. Besonders bei Gebäuden der 1950er bis 1970er Jahre kann eine Sanierung mit vorgefertigten Fassadenelementen interessant sein. Als Vorteile werden kurze Baustellenzeiten und weniger Nachträge durch präzisere Planung genannt.

Offizielle Quellen

PDF: Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung

Die Handlungsstrategie „Leerstand beseitigen – bezahlbaren Wohnraum schaffen – gemeinsam handeln!“ ist eine ergänzende Veröffentlichung des BMWSB zum Thema Leerstandsaktivierung.

Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung Leerstand beseitigen – bezahlbaren Wohnraum schaffen – gemeinsam handeln!

Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung

Die PDF bleibt offiziell beim BMWSB verlinkt. Im Beitrag wird sie nicht als schwerer PDF-Viewer geladen, sondern als saubere Vorschaufläche mit direkter Verlinkung angezeigt.

  • Offizielle PDF des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  • Umfang: 48 Seiten
  • Thema: Leerstand, Wohnraumschaffung und Aktivierung bestehender Gebäudepotenziale
  • Relevanz: ergänzende Einordnung zum Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“

Häufige Fragen

Worum geht es beim Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“?

Das Programm unterstützt den Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude oder Gebäudeteile zu Wohnraum.

Welche Flächen kommen in Betracht?

In Betracht kommen beheizte Nichtwohngebäude oder beheizte Gebäudeteile, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

Muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen?

Ja. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.

Wie hoch ist der mögliche Zuschuss?

Möglich sind bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben je neu entstehender Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags.

Kann die Förderung kombiniert werden?

Eine Kombination mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.

Einordnung für Eigentümer, Investoren und Projektentwickler

Das Förderprogramm ist besonders relevant, wenn leerstehende Büro-, Praxis-, Laden- oder sonstige Gewerbeflächen baulich geeignet sind, um daraus Wohnraum zu schaffen. Vor einer Umsetzung sollten Gebäudestatus, bisherige Nutzung, Heizbarkeit, baurechtliche Zulässigkeit, energetische Anforderungen, Kostenrahmen, Förderfähigkeit und der Zeitpunkt der Antragstellung geprüft werden.

Text zum Posten

Leerstehende Büro- und Ladenflächen können eine Chance für neuen Wohnraum sein. Das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstützt den Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter beheizter Gebäude oder Gebäudeteile zu Wohnungen.

Möglich sind bis zu 30.000 Euro direkter Zuschuss je neu entstehender Wohneinheit. Wichtig ist: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

Für Eigentümer, Investoren und Projektentwickler lohnt sich eine frühzeitige Prüfung, ob leerstehende Gewerbeflächen baulich, energetisch und förderrechtlich für eine Umnutzung geeignet sind.

Quellenbasis: BMWSB-Beitrag „Büro- und Ladenräume werden zu Wohnungen“, Richtlinie zur Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen“, BMWSB-PDF „Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung“ und BMWSB-Verweis auf Energiesprong.

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https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/gewerbe-wohnen/gewerbe-wohnen_node.html

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