BGH-Urteile Keine Provision für Immobilienmakler – Halbteilungsgrundsatz verletzt

BGH-Urteile 

Keine Provision für Immobilienmakler – Halbteilungsgrundsatz verletzt BGH Urteil, Gesetz Keine Provision für Immobilienmakler – Halbteilungsgrundsatz verletzt

Focus Online Ein Gastbeitrag von Roland Klaus 14.04.2025,

Zwei Immobilienmakler verlieren ihren Anspruch auf Provision, weil sie sich nicht an die geltenden Regeln zur Aufteilung der Vermittlungsgebühr gehalten haben. Immobilienkäufer sollten prüfen lassen, ob sie von den BGH-Urteilen profitieren können.

Geld zurück für Verbraucher, die beim Kauf einer Immobilie auf die Dienste eines Maklers zurückgegriffen haben: Mit zwei wegweisenden Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) Tricksereien von Immobilienmaklern für unzulässig erklärt – als Folge verlieren diese den Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsgebühr. In beiden Fällen geht es um den sogenannten Halbteilungsgrundsatz (BGB Paragraf 656 d). Dieser besagt, dass ein Immobilienverkäufer, der einen Makler beauftragt, in aller Regel mindestens die Hälfte der Maklerprovision bezahlen muss.

Den ganzen Beitrag hier lesen https://www.n-tv.de/ratgeber/Keine-Provision-fuer-Immobilienmakler-Halbteilungsgrundsatz-verletzt-article25702616.htmlg

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