Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
Seit August 2019 können Privatleute, die in eine neu gebaute Wohnung investieren und diese für zehn Jahre dauerhaft zu Wohnzwecken vermieten, in den ersten vier Jahren nach Anschaffung bis zu fünf Prozent der Kosten steuerlich absetzen.
Die Regelung gilt noch bis zum 31.12.2021. Voraussetzung ist aber, dass die Wohnung tatsächlich im Jahr der Fertigstellung erworben wird. Wenn Sie nach dem Jahreswechsel eine Wohnung erwerben, die schon 2020 fertig wurde, gilt sie im Sinne des Gesetzes nicht mehr als neu.
Wird die Wohnung dagegen beispielsweise im Januar 2021 fertig, kommt die Abschreibung auch noch beim Kauf im Herbst des Jahres in Frage. Dabei gilt der Übergangstermin im Notarvertrag.
Quelle https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/news-das-aendert-sich-fuer-vermieter-2021.html?utm_source=sfmc&utm_medium=email&utm_campaign=OEM13_NL_r_con_landlord_insertion_LandlordNewsKW02_2021_IOA&utm_term=T1&utm_content=manually
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