Fachthemen: Elektrizität und Gastherme, Erneuerbare Energien/ Kraft-Wärme-Kopplung EEG-Förderung und -Fördersätze,
EEG-Förderung und -Fördersätze, Fördersätze für Solaranlagen.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die für Solaranlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geltenden Fördersätze (EEG-Fördersätze) und den Mieterstromzuschlag.
Der EEG-Fördersatz bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der installierten Leistung der jeweiligen Solaranlage.Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW
Die EEG-Förderung der Einspeisevergütung kann für Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW in Anspruch genommen werden. Für Solaranlagen in der Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) gelten die regulären Fördersätze. Für Solaranlagen in der Volleinspeisung gelten erhöhte Fördersätze.Fördersätze – Einspeisevergütung
Bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2024 bis 31. Juli 2024 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)Veröffentlichte Fördersätze für die Vergangenheit und zugrundeliegende Berechnungen Art der Anlage Installierte Leistung (kW) bis Teileinspeisung (ct/kWh) Volleinspeisung (ct/kWh) Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023)10 8,11 12,87
Den ganzen Bericht der Bundesnetzagentur lesen…
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