Neues BGH Urteil Modernisierungsankündigung

Neues BGH-Urteil: Modernisierungsankündigung

 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf eine Musterfeststellungsklage hin entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen für eine noch im Dezember 2018 angekündigte Modernisierung die Mieterhöhung nach den bis Ende 2018 geltenden Vorschriften berechnet werden kann.

 

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