Meine Motivation: Immobilien wirtschaftlich und sozial weiterdenken
Erkelenzer Dörfer nach dem Abrissstopp
Als Immobilienverwalterin und Projektentwicklerin verfolge ich die Entwicklung der Erkelenzer Zukunftsdörfer seit mehreren Jahren mit besonderem Interesse. Leitgedanke in meiner Arbeit ist Profit trifft auf sozialen Engagement.
Diesen Beitrag ist meine jetzige Betrachtung 30.06.2026 der Situation an den Standorten.
Hier entscheidet sich jetzt und in der Zukunft, ob vorhandene Immobilien lediglich verkauft werden für schellen Proft zu erziehlen oder Nachhaltigkeit mit in der Planung ist.
Jetzt beginnt die eigentliche Immobilien- und Entwicklungsaufgabe
Wie Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath technisch gesichert, wirtschaftlich tragfähig bewirtschaftet und zu bezahlbaren Wohn- und Lebensräumen für neue Gemeinschaften entwickelt werden können.
Als Immobilienverwalterin und Projektentwicklerin interessiert mich jetzt vor allem, wie aus den erhaltenen Gebäuden technisch sichere, wirtschaftlich tragfähige und sinnvoll für die Gemeinschaft nutzbare Immobilien entstehen können
Substanz, Potenzial Wertschöpfung
Als Immobilienverwalterin und Projektentwicklerin interessiert mich jetzt vor allem, wie aus den erhaltenen Gebäuden technisch sichere, wirtschaftlich tragfähige und sinnvoll für die Gemeinschaft nutzbare Immobilien entstehen können. Der Erhalt der Ortschaften bedeutet noch nicht, dass die vorhandenen Immobilien bereits auf ihre zukünftige Nutzung vorbereitet sind. Genau deshalb müssen jetzt die richtigen Fragen gestellt und langfristig tragfähige Lösungen entwickelt werden.
Gerettet ist noch nicht entwickelt
Was bei Kauf, Sanierung und Bewirtschaftung geprüft werden muss.
Der Erwerb einer Immobilie in den erhaltenen Erkelenzer Dörfern ist nicht mit einem gewöhnlichen Bestandskauf gleichzusetzen. Neben dem allgemeinen Zustand des Gebäudes müssen die jahrzehntelangen Auswirkungen des Tagebaus und der Grundwasserabsenkung berücksichtigt werden.
Vor einer Investitionsentscheidung sind deshalb unter anderem:
- die Fundamente,
- das Tragwerk,
- vorhandene Risse, frühere Reparaturen,
- Feuchtigkeitsschäden, Kellerabdichtung, Entwässerung und Rückstausicherung zu prüfen.
- Auch die Lage des Grundstücks, die Beschaffenheit des Untergrunds und mögliche geologische Besonderheiten gehören in die Bewertung.
- Bergschäden können im Rheinischen Braunkohlerevier mittelbar durch die großräumige Absenkung des Grundwassers entstehen.
- Die Stadt Erkelenz weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer bei einem konkreten Schadensverdacht eine technische Ersteinschätzung erhalten können. Eine pauschale Bewertung für alle Immobilien wäre dennoch unseriös. Jedes Gebäude benötigt eine objektbezogene technische, statische und gegebenenfalls geotechnische Prüfung.
Der Erwerb einer Immobilie in den erhaltenen Erkelenzer Dörfern ist kein gewöhnlicher Bestandskauf. Zusätzlich zum Baualter, zum energetischen Zustand und zum sichtbaren Sanierungsbedarf müssen die jahrzehntelangen Auswirkungen des Tagebaus und der Grundwasserabsenkung in die Bewertung einbezogen werden.
Durch das dauerhafte Abpumpen des Grundwassers kam es im Umfeld des Tagebaus zu großräumigen Bodenabsenkungen. Diese Bewegungen verlaufen überwiegend langsam und gleichmäßig.
Schäden können jedoch insbesondere dort entstehen, wo der Untergrund aufgrund geologischer Störungen, unterschiedlicher Bodenschichten oder anderer Besonderheiten nicht einheitlich reagiert.
Vor dem Erwerb müssen deshalb vorhandene Risse, frühere Reparaturen, Höhenunterschiede, Veränderungen am Mauerwerk, Feuchtigkeitsschäden und bereits gemeldete Bergschäden dokumentiert werden. Ebenso sind Fundamente, tragende Bauteile, Keller, Abdichtungen, Entwässerung und Rückstausicherung zu untersuchen.
Zu einer belastbaren Prüfung gehören die vorhandenen Bauunterlagen, frühere Gutachten, dokumentierte Schadensmeldungen sowie eine Auskunft zur bergbaulichen Situation des Grundstücks. Abhängig vom Zustand der Immobilie sind eine Begutachtung durch einen Bausachverständigen, eine statische Bewertung und gegebenenfalls eine geotechnische Untersuchung erforderlich.
Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Gebäude lediglich modernisiert werden muss oder ob zusätzliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung notwendig sind. Eine pauschale Entwarnung oder eine allgemeingültige Sanierungslösung für alle Immobilien wäre fachlich nicht vertretbar.
Grundwasser und Garzweiler See langfristig berücksichtigen
Mit dem Ende des Tagebaus verändert sich der Wasserhaushalt erneut. Der zukünftige Garzweiler See soll sowohl durch ansteigendes Grundwasser als auch durch Wasser aus dem Rhein gefüllt werden.
Die Befüllung über die Rheinwassertransportleitung ist nach derzeitigem Planungsstand ab Mitte der 2030er Jahre vorgesehen. Die gesamte Seeentwicklung ist ein langfristiges Vorhaben für mehrere Jahrzehnte.
Zweckverband Landfolge Garzweiler +2
Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Immobilie künftig durch steigendes Grundwasser gefährdet ist. Es bedeutet jedoch, dass Grundstückshöhe, Bodenaufbau, Keller, Fundamente, Abdichtung und Entwässerung nicht nur nach dem heutigen Zustand bewertet werden dürfen.
Eine nachhaltige Sanierungs- und Bewirtschaftungsplanung muss auch berücksichtigen, wie sich die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen langfristig entwickeln können. Maßnahmen, die heute ausreichend erscheinen, müssen auch unter veränderten Bedingungen funktionieren.
Wer trägt die zusätzlichen Kosten?
Eine der zentralen Fragen ist, wer die Kosten übernimmt, wenn eine Immobilie technisch gesichert oder für ihre zukünftige Nutzung umfassend angepasst werden muss.
Gewöhnliche Instandsetzungen, Modernisierungen und vorsorgliche Sicherungsmaßnahmen müssen grundsätzlich in die Kauf-, Finanzierungs- und Bewirtschaftungskalkulation der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer aufgenommen werden. Ein niedriger Kaufpreis darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden.Besteht dagegen der konkrete Verdacht auf einen Bergschaden, muss die Ursache fachlich geklärt werden. Bei Uneinigkeit zwischen der betroffenen Eigentümerseite und RWE kann die Schlichtungsstelle Braunkohle Nordrhein-Westfalen eingeschaltet werden. Das Verfahren ist für Betroffene kostenfrei; zur Prüfung können auch Sachverständige hinzugezogen werden.
schlichtungsstelle-braunkohle-nrw.de +1 für künftige Käuferinnen und Käufer ist deshalb entscheidend, bereits vor dem Erwerb zu klären, welche Schäden dokumentiert sind, welche Maßnahmen erforderlich werden könnten und welche finanziellen Risiken selbst getragen werden müssen.
Bezahlbarer Wohnraum darf kein Nebenthema bleiben
Die Wiederbelebung der fünf Dörfer bietet die Chance, leer stehende Gebäude nicht nur erneut als klassische Einfamilienhäuser zu nutzen.
Je nach Größe, Grundriss, Gebäudezustand und Genehmigungsfähigkeit können auch Mietwohnungen, kleinere Wohneinheiten, Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen und weitere gemeinschaftliche Wohnformen entstehen.
Ob diese Möglichkeiten tatsächlich umgesetzt werden können, muss für jede Immobilie einzeln geprüft werden. Maßgeblich sind unter anderem das Planungsrecht, die baurechtliche Zulässigkeit, Brandschutz, Fluchtwege, Stellplätze, Belichtung, Belüftung und die Eignung der vorhandenen Räume als Wohnraum.
Öffentlich geförderter Mietwohnraum kann durch entsprechende Förderprogramme geschaffen oder modernisiert werden.
Damit sind jedoch Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden. Die Wohnungen stehen während der Bindungsdauer grundsätzlich Haushalten zur Verfügung, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und ihre Berechtigung durch einen Wohnberechtigungsschein nachweisen können.
Nach dem veröffentlichten Sachstand vom Juni 2026 gibt es für die erhaltenen Erkelenzer Dörfer bislang keine verbindlich benannte Quote und keine festgelegte Anzahl von Wohnungen, die künftig mit Wohnberechtigungsschein angemietet werden können.
Bezahlbarer Wohnraum entsteht deshalb nicht automatisch durch den Verkauf der vorhandenen Immobilien. Er benötigt konkrete Projektkonzepte, geeignete Gebäude, Förderanträge, langfristige Finanzierungen und Eigentümerinnen, Eigentümer oder Investoren, die bereit sind, sich an Mietpreis- und Belegungsbindungen zu beteiligen.
Genau an diesem Punkt müssen Stadt Erkelenz, RWE, Immobilienverwaltung und Projektentwicklung zusammenwirken.
Aus Überzeugung mit Kompetenz und Herzblut bin ich dabei gerne an Ihrer Seite.
Die technische Sicherheit der Gebäude, ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit und ihre zukünftige Bedeutung für die Gemeinschaft dürfen nicht getrennt geplant werden.
Die erhaltenen Dörfer bieten die Möglichkeit, vorhandene Bausubstanz sinnvoll weiterzuentwickeln, neuen Wohnraum zu schaffen und langfristige Werte aufzubauen. Dafür braucht es jedoch eine fachlich koordinierte Planung, die nicht beim Verkauf einer Immobilie endet. Die Menschen vor Ort mit einbeziehen.
Meine Innovativen Wohnkozepte vereinen all das.
Quellen
WDR, „Letzte Umsiedlung im Rheinischen Revier“:
https://www1.wdr.de/nrw/aachen-eifel/kreis-heinsberg/umsiedlung-braunkohle-erkelenz-garzweiler-100.html 29.06.2026
Stadt Erkelenz, Immobilienvermarktung:
https://www.erkelenz.de/wirtschaft-klima-stadtentwicklung/strukturwandel-braunkohle/immobilienvermarktung/
Stadt Erkelenz, Bergschäden:
https://www.erkelenz.de/wirtschaft-klima-stadtentwicklung/strukturwandel-braunkohle/bergschaeden/
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Seeentwicklung:
https://landfolge.de/oeffentliche-beteiligung-seeentwicklung/

