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Neue Gesetze ab 01.12.2020 zur Immobilienverwaltung – IEW Immobilien Elke Wirtz
IEW Immobilien Elke Wirtz

Neue Gesetze ab 01.12.2020 zur Immobilienverwaltung

Zum 1.12.2020 sind zahlreiche neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten, nachdem das Reformgesetz am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I 2020, S. 2187).

 

Die Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen ist der Schlüssel für ein erfolgreiches Wachstum! Durch die Automatisierung von Abläufen sparen Sie Zeit und Nerven. Durch das neue Gesetz ist es ab dem 01.12.2020 möglich WEG-Versammlungen digital und rechtssicher durchzuführen.

Des Weiteren steht das Umlaufverfahren zur Verfügung,

Weitre Änderungen können Sie im Internet oder bei uns als Newsletter erhalten.

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